Wir sind ab 13. Juni 2011, wenn der Wahlaufruf verschickt wird, vier wochenlang aufgerufen, über den Ausbau des Godorfer Hafens abzustimmen. Ab 10. Juli 2011 können sie ihre Stimme persönlich abgeben.
Neue Rheinische Zeitung
Stadt Kölnver gibt 180.000 Euro-Auftrag zu Godorf ohne Ausschreibung
Ehrenbürger Alfred Neven-DuMont ist happy
Von Andi Goral
In den nächsten Tagen werden in vier Zeitungen der Mediengruppe M. Dumont Schauberg Infoschriften der Stadt Köln zum Bürgerbegehren zum Godorfer Hafen beiliegen. Der Auftrag hat nach Auskunft des städtischen Presseamtes einen Auftragswert für "Full Service“ von 180.000 Euro. Vergeben wurde der Auftrag an die Unternehmen des Kölner Ehrenbürgers Alfred Neven DuMont - wie Autor Andi Goral(1) mitteilt: "freihändig, d.h. ohne öffentliche Ausschreibung, obwohl selbst der höher gesetzte Grenzwert für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen durch Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales im Rahmen des Konjunkturpaketes II bei 100.000 Euro limitiert ist. – Die Redaktion
Informationsschrift zum Bürgerbegehren Godorfer Hafen
Die Fakten sind klar. Das städtische Presseamt erklärte heute (1) gegenüber report-k.de, dass man den Auftrag an das Medienhaus Dumont Schauberg als "Full-Service Dienstleistung" vergeben habe. Die DuMont Blätter „Express“, „Kölner Stadtanzeiger“, „Kölnische Rundschau“ und „Wochenspiegel“ werden mit der Infoschrift des Kölner Oberbürgermeisters bestückt. Dazu erhielt das Kölner Medienhaus den gesamten öffentlichen Auftrag, der zuvor von der Politik und dem Kölner Rat beschlossen wurde. In der Infobroschüre konnten auch alle im Rat der Stadt Köln vertretenen Parteien, dazu der DGB, die Industrie- und Handelskammer zu Köln und auch der Oberbürgermeister ihre Meinung zur Bürgerbefragung kundtun. Dazu wird das Verfahren der Bürgerbefragung erklärt. Der Wert des Auftrages, so ein Stadtsprecher läge bei 180.000 Euro. Weiter erklärte der Sprecher, dass der Auftrag als "Full Service“ Leistung über das städtische Vergabeamt Unternehmen angeboten wurde, die in der Lage wären, eine solche Dienstleistung zu erbringen. Welche oder wie viele Unternehmen angeschrieben wurde, teilte das Presseamt nicht mit.
Klare Definition der Vergabewerte und Ausschreibungsbedingungen
Fakt ist auch, dass derzeit Aufträge ab einem Auftragswert von über 100.000 Euro öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Dies müsste auch der städtischen Verwaltung bekannt sein. Der Wert ist im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.07.01/99-1/10 vom 2.12.2010 klar definiert. Dort heißt es unter Punkt 1.1.: „Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen - Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer können die Vergabestellen wahlweise eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung durchführen.“ Und weiter „Teilnahmewettbewerbe, Einholung von Angeboten - Beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben nach 1.1 können ohne öffentliche Aufforderung, sich um Teilnahme zu bewerben (Teilnahmewettbewerb), durchgeführt werden. Bei beschränkten Ausschreibungen sind mindestens drei Angebote einzuholen.“ Dieser Runderlass gilt noch bis zum 31.12.2011. Immerhin scheint man, sollte es bei den 180.000 Euro bleiben, auf den ersten Blick nicht gegen geltendes EU-Recht, das eine Ausschreibungssumme von 193.000 Euro vorsieht, zu verstoßen. Dennoch fordern die EU Richtlinien Transparenz und fairen Wettbewerb. So müssen oberste Bundesbehörden Aufträge ab125.000 Euro öffentlich ausschreiben.
Freihändige Vergabe nur bis 15.000 Euro
Auch die Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen im Runderlass. des Finanzministeriums, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr sowie des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW sprechen eine klare Sprache: „Beschränkte Ausschreibungen von Lieferungen und Dienstleistungen sind bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer ohne Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs zulässig. Bis zu diesem Auftragswert ist von einem Missverhältnis des Aufwands einer Öffentlichen Ausschreibung zu dem erreichten Vorteil oder dem Wert der Leistung im Sinne von § 3 Absatz 4 Buchstabe b) VOL/A auszugehen. Darüber hinaus sind Beschränkte Ausschreibungen von Lieferungen und Dienstleistungen unabhängig von den Voraussetzungen des § 3 Absatz 3 und 4VOL/A nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs bzw. nach vorheriger Bekanntmachung des voraussichtlichen Beschaffungsbedarfs gemäß Nummer 6.3 und6.4 mit einer Frist von in der Regel mindestens vier Wochen vor dem Versenden der Vergabeunterlagen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer zulässig.“ Die Freihändige Vergabe im Wettbewerb sieht vor, Aufträge bis zu einem Wert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer und ohne weitere Begründung in Auftrag geben zu können. Auch der Direktkauf ist geregelt: „Bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 500 Euro ohne Umsatzsteuer muss gemäß § 3Absatz 6 VOL/A kein Vergabeverfahren durchgeführt werden. Es kann auf allgemeinzugängliche Angebote (z.B. im Internet) zurückgegriffen werden. Für die Bedarfsfeststellung und die Kaufentscheidung gelten die haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Zum Nachweis von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Direktkaufs besteht gemäß § 7 LHO eine Mindestdokumentationspflicht, d.h., dass zumindest die Preise der Vergleichsangebote zu erfassen sind.“
Warum keine Aufteilung in Lose?
Interessant ist in diesem Fall auch, obwohl durchaus unterschiedliche Gewerke, wie etwa Grafiker, Reproduktionsbetriebe, Druckereien und am Ende eben auch Media-Dienstleister wie Verlage beteiligt sind, die Gesamtvergabe einer doch nicht unerheblichen Summe an ein einzelnes Unternehmen erfolgte und man mit einem Splitting durchaus unter der 100.000 Euro Marke bei einzelnen Losen hätte bleiben können. Eine freihändige Vergabe eines Auftrages von 180.000 Euro an eine Mediengruppe und deren Tochterunternehmen wirft Fragen auf und überrascht, vor allem weil die städtische Verwaltung und Politik durch ein anderes laufendes Verfahren eigentlich im Bereich von Vergabeverfahren sensibilisiert sein müsste. (PK)
(1) AndiGoral ist Chefredakteur der Kölner Internetzeitung report-k.de und hat diesen Beitrag am 10. Juni unter http://www.report-k.de/content/view/40675/127/ veröffentlicht.
Kommentar eines der Aktiven gegen den Godorfer Hafenausbau:
Haben wir allen Ernstes erwartet, es würde sich in Köln so schnell etwas ändern, nur weil ein neuer OB das vermeintliche Sagen hat? Bei Herrn Schramma waren es die Messehallen, die nicht europaweit ausgeschrieben wurden und bei Herrn Roters sind es die vermeintlichen "peanuts“, die man in der üblichen Arroganz nicht europaweit ausschreiben muss, was natürlich auch mit dem "Schweinsgalopp“ zusammenhängt, wie eine nicht bindende Bürgerbefragung (Volksbefragung), die 1,1Mio € kostet – wohlgemerkt den Kölner Steuerzahler –durchgepeitscht wird. - Aber: „Wir arbeiten daran!“
Kölner FDP kündigt eine Initiative im Stadtrat an
Zu dieser Affäre erklärte am 13. Juni Andreas Feld, Pressesprecher der Kölner FDP, in der Alfred Neven DuMont möglicherweise immer noch Mitglied ist: „Die Kölner FDP fordert eine lückenlose Aufklärung dieses Vorgangs. Es gibt klare Regeln im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen und der Stadt sollte die Brisanz der Thematik bekannt sein. Die Vergabe an nur einen Auftragnehmer ist zumindest fragwürdig. Beispielsweise hätten auch durch ein Aufteilen des Auftrags auf mehrere Lose die Vergaberichtlinien eingehalten werden können. In der Vergangenheit hat der laxe Umgang mit Ausschreibungsregeln Köln international einen schlechten Ruf eingebracht und teure juristische Folgen für die Stadt gehabt. Die Verwaltung und die Kölner Mehrheitsparteien müssen jetzt aufklären und untersuchen, ob gegen interne oder externe Vergaberichtlinien verstoßen wurde.“ - „Im Interesse der Kölner Bürgerinnen und Bürger wird die FDP im Kölner Rat hier ansonsten initiativ werden“, so Ralph Sterck, Fraktionsvorsitzender FDP-Fraktion.
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