Godorfer Hafen  

 

 

Am Dienstag,15. März 2011, hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) endgültig über die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung zum Godorfer Hafen entschieden. Wie bereits im Vorfeld von beiden Seiten – Befürworter und Gegner des Ausbaus– erwartet, entschieden die Richter im Sinne der Ausbaugegner.

 

 

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Godorfer Hafen:

Planfeststellungsbeschluss ist rechtswidrig

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 15.03.2011 festgestellt, dass der von der Bezirks-regierung erlassene Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Godorfer Hafens rechtswidrig und damit ungültig ist (Az. 20 A2147/09 und 20 A 2148/09). Die Berufung der Häfen und Güterverkehr Köln AG gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln wurde damit zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Klage der von den Rechtsanwälten Lenz und Johlen vertretenen Anwohner war somit in allen Instanzen erfolgreich.

Das OVG hatte bereits mit Beschluss vom 29.07.2010 (Az. 20 B 1320/09) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zum Baustopp des Godofer Hafens bestätigt. Die Entscheidung wurde maßgeblich darauf gestützt, dass die Bezirksregierung Köln für Teile des Vorhabens sachlich nicht zuständig gewesen ist und andere Teile keiner Planfeststellungspflicht unterliegen. Dies führte zu einer erheblichen Rechtsbeeinträchtigung der Antragsteller, da der Verstoß gegen die staatliche Zuständigkeitsregelung den Kern des Planfeststellungsbeschlusses, die Abwägung, rechtsfehlerhaft macht.

Im Berufungsurteil vom 15.03.2011 hat der 20. Senat diese Begründung bestätigt.

Lesen Sie zu dieser Entscheidung auch die Pressemitteilung des OVG Münster.

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Donnerstag, 17. März 2011

Aktionsgemeinschaft Contra Ausbau Godorfer Hafen:     

OVG-Urteil Münster: Schwere Niederlage für HGK und Politik Ausbaubeschluss von 2007 ist Makulatur / Bisherige Ausbaupläne endgültig gescheitert 

 

OVG-Münster
OVG-Münste, Fotoquelle: wikipedia

Die bisherigen Pläne zum Ausbau des Godorfer Hafens sind mit dem gestrigen Urteil des Oberverwaltungs-gerichtes Münster (OVG) endgültig gescheitert. Das Planungsverfahren ist rechtswidrig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das OVG-Urteil ist eine schwere Niederlage für die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK), die das Prestigeprojekt seit Jahren gegen den Widerstand der Kölner Bürger durchzusetzen versucht und die Kölner SPD und CDU, die den Hafenausbau politisch unterstützen.  

Mit dem Urteil ist auch der Ausbaubeschluss des Kölner Rates von 2007 politisch tot. Der Ausbau-beschluss bezog sich auf die rechtswidrigen Planungsgrundlagen. Dies ist brisant, weil die geplante Bürgerbefragung zum Hafenausbau sich auf diesen nicht mehrgültigen Ausbaubeschluss bezieht. Er soll weitergelten, d.h. der Hafen wird ausgebaut, wenn die Ausbaugegner das Quorum von rund 92.000 Stimmen gegen den Hafenausbau nicht erreichen. Das ist Unsinn und den Bürgern nicht zu vermitteln.  

Die Ausbaupläne sind nicht, wie von der HGK behauptet, lediglich aus formalen Gründen rechtswidrig. Man übertrug vielmehr das Planungsverfahren der Bezirksregierung und versuchte den Ausbau allein mit einem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss durchzuführen, um eine umfangreichere Bürger-beteiligung und eine öffentliche Diskussion möglichst zu verhindern. Der Richter des Verwaltungsgerichtes Köln wies folgerichtig in der Anhörung darauf hin, dass man auf diese Art auch einen Hafen planen könne und dann im Hafen ein Atomkraftwerk nach Wasserhaushaltsgesetz und nicht nach dem Atomgesetz bauen könne. Auch der Hochwasserschutz sollte reduziert werden. Das Ende dieser rechtswidrigen und bürgerfeindlichen Planungen ist ein guter Tag für Köln und seine Bürger.  

Helmut Feld, Sprecher der Aktionsgemeinschaft

 

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