Donnerstag, 17. März 2011 – Köln Nachrichten
Am Dienstag, 15. März 2011, hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) endgültig über die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung zum Godorfer Hafen entschieden. Wie bereits im Vorfeld von beiden Seiten –Befürworter und Gegner des Ausbaus– erwartet, entschieden die Richter im Sinne der Ausbaugegner.
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Donnerstag, 17. März 2011 - KStA
Von Andreas Damm
Auch nach der gerichtlichen Niederlage will die Hafengesellschaft Köln am Ausbau des Godorfer Hafens festhalten. Die Kritiker der Hafenerweiterung dagegen forderten SPD, CDU und die HGK auf, das rund 65 Millionen Euro teure Bauvorhaben aufzugeben.
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Donnerstag, 17. März 2011 – WELT ONLINE
(Auszug) Die HGK spricht von einer "empfindlichen Niederlage". Zur Freude der Ausbaugegner wie der FDP ("schallende Ohrfeige für die Befürworter") und der Grünen. Deren Fraktionsvize Jörg Frank gibt allerdings zu Bedenken: "Durch das Urteil ist auch präzise geklärt, welche rechtlichen Bedingungen erfüllt werden müssen, um neues Planungsrecht für den Hafenausbau zu erlangen." Der Ausbau sei damit keineswegs vom Tisch.
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